Fahrplan Kreislaufwirtschaft: der Weg bis 2030
Ein produktzentriertes Wirtschaftssystem entsteht nicht auf einen Schlag. Dieser Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft ordnet die Vorschläge von EU-United in drei Phasen – und verbindet sie mit den Terminen, die die EU bereits festgelegt hat. Er zeigt, was zuerst kommen muss, damit das Nächste funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat wichtige Termine schon gesetzt: Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026, Batteriepass ab 18. Februar 2027, Ziele für erneuerbare Energien (42,5 %) und kritische Rohstoffe bis 2030.
- Phase 1 – Grundlagen (bis 2026): Förderung umstellen, bundesweiter Reparaturbonus, Kompetenzzentren in den Ländern.
- Phase 2 – Anreize (2027 bis 2028): Steuern nach Lebensdauer, Beschaffung nach Reparierbarkeit, Reallabore.
- Phase 3 – Wirkung messen und ausbauen (bis 2030): neue Kennzahlen in die Berichterstattung, Cluster ausbauen, Fortschritt an den EU-Zielen messen.
- Der Fahrplan ist ein Vorschlag von EU-United und wird mit neuen Beschlüssen fortgeschrieben.
Was die EU bereits festgelegt hat
| Termin | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| seit 1. Oktober 2023 | CO₂-Grenzausgleich (CBAM), Übergangsphase; seit 2026 endgültige Phase | Verordnung (EU) 2023/956 |
| seit Juli 2024 | Rahmen für Ökodesign und digitalen Produktpass | Verordnung (EU) 2024/1781 |
| 31. Juli 2026 | Recht auf Reparatur, u. a. für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte | Richtlinie (EU) 2024/1799 |
| 18. Februar 2027 | Batteriepass für E-Fahrzeug-, LV- und große Industriebatterien | Verordnung (EU) 2023/1542 |
| 2030 | mindestens 42,5 % erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch | Richtlinie (EU) 2023/2413 |
| 2030 | kritische Rohstoffe: 10 % Gewinnung, 40 % Verarbeitung, 25 % Recycling, höchstens 65 % aus einem Drittland | Verordnung (EU) 2024/1252 |
| um 2030 | Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien verdoppeln (2020: 11,2 %) | Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2020 |
Phase 1: Grundlagen schaffen (bis 2026)
Bis das Recht auf Reparatur gilt, sollten die Voraussetzungen stehen, damit Reparatur sich lohnt und Unternehmen umstellen können.
- EU: den digitalen Produktpass zügig für die wichtigsten Produktgruppen festlegen; Ökodesign-Standards vereinheitlichen.
- Bund: Wirtschaftsförderung auf Langlebigkeit und Kreislauffähigkeit ausrichten, einen Produkt-Innovationsfonds auflegen und einen bundesweiten Reparaturbonus einführen – nach dem Vorbild Österreichs.
- Länder: regionale Produktkompetenzzentren aufbauen, die Mittelständler beim Umstieg beraten.
- Staat selbst: Verwaltung digitalisieren, wo Personal in Ruhestand geht – siehe Einstellungsstopp mit Plan.
Phase 2: Anreize setzen (2027 bis 2028)
Wenn Batteriepass und erste Produktpässe kommen, sollten die wirtschaftlichen Anreize in dieselbe Richtung zeigen.
- EU: öffentliche Beschaffung verbindlich an Lebensdauer und Reparierbarkeit ausrichten; den CO₂-Grenzausgleich weiterentwickeln.
- Bund: Steuern modernisieren – niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen (wie in Schweden seit 2017), Staffelung nach Lebensdauer, bessere Abschreibungen für langlebige Anlagen; Qualifizierungsoffensive für Reparatur und Service.
- Länder: Reallabore für produktzentrierte Geschäftsmodelle, Kooperation über Ländergrenzen bei Wasserstoff und Netzen.
- Bildung: Kreislaufwirtschaft und Produktlebenszyklus in Lehrpläne und duales Studium.
Phase 3: Wirkung messen und ausbauen (bis 2030)
Bis 2030 muss sich zeigen, ob der Wandel trägt – gemessen an den Zielen der EU und an neuen Kennzahlen.
- EU: Fortschritt bei erneuerbaren Energien, kritischen Rohstoffen und Kreislaufquote offen berichten und nachsteuern.
- Bund: Produktlebensdauer-Index, Reparaturquote und Ressourcenproduktivität in die Berichterstattung aufnehmen; Steuerlast schrittweise von Arbeit auf Ressourcenverbrauch verlagern.
- Länder: Cluster und regionale Wertschöpfungsketten ausbauen; Erfolg an wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Kennzahlen messen.
Warum diese Reihenfolge?
Erst Grundlagen, dann Anreize, dann Ausbau: Ein Reparaturbonus wirkt nur, wenn Ersatzteile und Reparaturinformationen verfügbar sind – genau das bringen Recht auf Reparatur und Produktpass. Steuerliche Anreize brauchen verlässliche Daten über Lebensdauer und Reparierbarkeit, die erst mit dem Produktpass vorliegen. Und Kennzahlen machen nur Sinn, wenn es etwas zu messen gibt.
Die Inhalte der einzelnen Schritte stehen auf den Seiten Europäische Ebene, Nationale Ebene, Regionale Ebene und Querschnittsthemen.
Mitdenken erwünscht
Passt die Reihenfolge? Fehlt ein Schritt? Schreib mir – über das Formular oder per E-Mail an info@eu-united.de.
Häufige Fragen
Welche EU-Termine sind für die Kreislaufwirtschaft wichtig?
Das Recht auf Reparatur gilt ab dem 31. Juli 2026, der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027. Bis 2030 sollen mindestens 42,5 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und für kritische Rohstoffe gelten Richtwerte für Gewinnung, Verarbeitung und Recycling.
Wie sieht der Fahrplan von EU-United aus?
Drei Phasen: Grundlagen schaffen bis 2026 (Förderung umstellen, Reparaturbonus), Anreize setzen 2027 bis 2028 (Steuern, öffentliche Beschaffung) und Wirkung messen und ausbauen bis 2030 (neue Kennzahlen, Cluster).
Warum zuerst ein Reparaturbonus?
Weil er sofort wirkt, wenig Gesetzgebung braucht und mit dem Recht auf Reparatur ab Mitte 2026 zusammenpasst. Österreich hat damit im ersten Jahr 567.076 Reparaturen gefördert.
Ist der Fahrplan verbindlich?
Nein. Die EU-Termine sind beschlossen; die Phasen und Maßnahmen für Deutschland und die Länder sind Vorschläge von EU-United, die mit neuen Beschlüssen fortgeschrieben werden.
Wer muss was tun?
Die EU setzt Produktpass, Ökodesign und Ziele, der Bund Förderung, Steuern und Bildung, die Länder Kompetenzzentren, Reallabore und Cluster.